

Private Ermittler deckten groß angelegten Betrug aufDen enormen Preisunterschied zwischen preiswerten Produkten einer kleinen fränkischen Brauerei und denen großer "Premiumbrauereien" haben kriminelle Getränkehändler seit 1995 skrupellos genutzt. Erfolgreiche Vorarbeiten können bei Verstößen gegen Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Vorschriften zum Schutz von Markenartikeln, von qualifizierten Ermittlern privater Sicherheitsdiensten geleistet werden. Bei Befragungen und Observationen kommen private Ermittler bereits in der Phase des bestehenden und begründeten Anfangsverdachts mitunter eher zum Ziel, da sie schneller und flexibler reagieren können, als die in den täglichen Polizeidienst eingebundenen Ermittlungsbeamten. Der eigentliche Fall kam ins Rollen, nachdem passionierte Biertrinker sich bei ihren Schankwirten über den ungewohnten Geschmack der angeblichen Markenbiere beschwerten und zusätzlich ein anonymer Hinweis bei betroffenen Brauereien einging. Aber nur eine dieser mutmaßlich geschädigten Brauereien wollte dem anonymen Hinweis nachgehen. Der Informant erklärte, dass er Markenbier diverser Brauereien zu einem marktunüblichen Preis angeboten bekommen, und erworben hätte. Da die Fässer zudem auch keine Originalverschlüsse hatten, vermutete er Manipulationen. Die interessierte Brauerei analysierte das Bier im hauseigenen Labor und stellte zweifelsfrei fest, dass es sich keinesfalls um ihr eigenes Bier handelte.Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt und der Staatsanwaltschaft wurde schnell klar, dass Zuständigkeitsfragen, auf Grund der örtlichen Gegebenheiten bis zum Einleiten von Ermittlungen, einen längeren Zeitraum beanspruchen würden. Trotzdem Polizei und Staatsanwalt von diesen Vorgängen bereits informiert waren, sah der zuständige Staatsanwalt "keinen Ermittlungsbedarf". Die Geschäftsleitung der im Hessischen ansässigen Privatbrauerei beauftragte daraufhin die CS Investigation & Security Service GmbH mit den Ermittlungen. Die Vertriebswege und natürlich auch der Abfüllort bzw. Abfüller sollten festgestellt werden. Den privaten Ermittlern gelang es kurzfristig, Kontakt mit einem im Raum Frankfurt ansässigen Bierverkäufer aufzunehmen. Wie sich dann herausstellte, lagerte dieser auf seinem Privatanwesen in mehreren Garagen Bierfässer diverser Markenbierhersteller. Nachdem ein fingiertes Kaufangebot eingeleitet war, wurde das Anwesen des Tatverdächtigen rund um die Uhr observiert. Am dritten Tag konnte ein Kleintransporter festgestellt werden, dessen Fahrer mehrere Fässer von der Ladefläche in die bekannte Garage lud. Die Körperhaltung des Abladenden ließ darauf schließen, dass es sich um volle Fässer handelte. Die anschließende Observation des Kleintransporters führte zu einem weiteren Zwischenlager in einem ca. 60 Kilometer entfernten Ort. Auf einem ehemaligen Betriebsgelände, das von außen nicht einsehbar war, wurde das Leergut gelagert. Zunächst konnte nicht festgestellt werden, ob es sich bei den teilweise bis an die Decke gestapelten Fässern um leere oder volle Bierfässer handelte. Die weiteren Observationen mit einem nächtlichen Zwischenstop führten zu einer Umladestelle auf einem Waldparkplatz und schließlich zu einer Brauerei im Raum Bamberg. Video und Fotodokumentation sowie ein ausführlicher Ermittlungsbericht versetzten den Auftraggeber nun in die Lage, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. 20 Beamte der Staatsanwaltschaft und des Kommissariats für 'Wirtschaftskriminalität durchsuchten mehrere Lokale und Getränkegroßhandlungen in Frankfurt Offenbach und einem Ort im hessischen Wetteraukreis sowie eine fränkische Brauerei. Das Ergebnis: Drei Männer im Alter zwischen 40 bis 48 Jahren ließen seit ca. vier Jahren Originalfässer verschiedener hessischer Großbrauereien von einer Kleinbrauerei im Raum Bamberg mit billigem Bier befüllen. Im Raum Frankfurt verkauften sie dann das in Franken billig erstandene Bier unter dem jeweiligen Markennamen. Die Polizei konnte in der Bamberger Brauerei 63 abgefüllte und bereitstehende Fässer beschlagnahmen. Weitere 250 leere Stahlbehälter mit den Aufschriften verschiedener namhafter Markenbrauereien, wie Krombacher. Henninger, Binding, Dortmunder Siegel, Warsteiner, Bitburger, Pfungstädler und Licher, stellten die Beamten in einer Ortschaft in Hessen sicher Noch Angaben der Polizei in Bamberg soll der fränkische Braumeister seit 1995 rund 1.200 Hektoliter für die Händler abgefüllt haben. Entgegen bisherigen Presseberichten war das fränkische Bier nicht "gepanscht", sondern wurde nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut. Dennoch habe man des Geschäfts wegen des bewusst falsch deklarierten Biers mit einem Aufschlag von rund 100 Prozent weiterverkauft. Nach Vermutungen der Polizei dürfte der Preisvorteil, gemessen an den Markenbieren, je 50LiterFass zwischen 60 und 70 Mark gelegen haben was einen Gesamtschaden von mindestens 250.000 Mark bewirkte. Gegen den Brauereibesitzer wird wegen Verstoß gegen das Markengesetz ermittelt. Die drei Händler wurden ebenfalls vernommen und waren geständig. Sie hatten das Billigbier an Getränkemärkte und Gaststätten vertrieben. Aufgrund ihrer Ermittlungen geht die Frankfurter Polizei davon aus, dass viele der Abnehmer (Gaststätten/ Getränkemärkte) über die falsche Deklaration des Bieres aus Franken getäuscht wurden, aber dennoch eine nicht unerhebliche Zahl der Aufkäufer eingeweiht waren. Der Vertreter der geschädigten hessischen Großbrauerei verglich diesen Sachverhalt mit "mafiaähnlichen Vertriebsstrukturen". Unverständlich bleibt, weshalb die Bierhändler nicht stutzig wurden, als sie OriginalAbfüllungen zum halben Marktpreis angeboten bekamen und diese über Jahre hinweg einkauften. Entweder sie ahnten, dass sich im OriginalFass kein OriginalBier befand und machten des "schnellen Geldes" wegen bei diesem Geschäft mit, oder sie erkannten nicht, dass die wiedergefü!lten Fässer nicht original verschlossen waren.
Quelle: Detektiv Kurier 2/ 00 Fachzeitschrift für das Detektei und Auskunfteigewerbe CS - Investigation & Security
Martin H. lag entspannt auf seinem Liegestuhl. Den hatte er vor seinem Wohnmobil am Wannsee in Berlin aufgestellt.Es war Freitag die Junisonne war trotz der frühen Uhrzeit schon unerträglich heiß, wenn man sich ihr direkt aussetzte, Der Waldbestand spendete glücklicherweise genug Schaffen, so dass es sich dort gut aushalten ließ. Seit Mittwoch war er schon an diesem idyllischen Fleckchen Erde, schwamm viel im Wannsee, las in einem Buch oder widmete sich seinem TVGerät, über das sein komfortables Wohnmobil natürlich verfügte. Martins mobiles Heim stand in unmittelbarer Nachbarschaft eines aufwendig wirkenden Wohnwagens. Dieser schien allerdings verwaist, denn seit Martin am See sich dem schönen Nichtstun widmete, war noch keine Menschenseele auch nur in die Nähe des riesigen Campingwagens gelangt. Martin hatte ein schlechtes Gewissen. Eigentlich wollte er hier aktiv sein auf die unvergleichliche Art, wie nur wenige es konnten stattdessen faulenzte er nur herum. Er wurde auch noch dafür bezahlt und zwar nicht schlecht. Er beruhigte sich aber immer wieder selbst mit dem Gedanken, dass man eben Geduld haben muss, will man ein höheres Ziel erreichen. Dann, am Freitagabend, tat sich endlich etwas. Ein BMW der 5er Klasse fuhr neben den Wohnwagen. Der Fahrer stieg aus, ging die wenigen Schritte zum transportablen Haus, schloß auf und verschwand darin. Martin kannte diesen Mann. Er hatte Bilder und einen Videofilm von ihm gesehen. Auch über dessen beruflichen Werdegang war Martin informiert. "Endlich", dachte Martin "endlich geht es los."Martin, ein Abiturient mit abgeschlossenem Psychologiestudium, gehörte als freier Mitarbeiter einer bekannten Detektei an. Regelmäßig dozierte er vor angehenden Polizeibeamten und Detektiven im Rahmen seines Fachbereiches. Um theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden, war er immer wieder gerne bereit, sich für Spezialeinsätze wie diesem zur Verfügung zu stellen. Die Vorgeschichte Das Detektivinstitut aus Düsseldorf hatte vor knapp zwei Monaten von der Firma TEUKA, die sich deutschlandweit mit der Herstellung und den Vertrieb von Kuvertüren (Überzugsmasse aus Schokolade für Kuchen, Gebäck und ähnlichen Leckereien, Backmitteln und Essenzen befasste, den Auftrag erhalten, durch Observationen dreier Mitarbeiter herauszufinden, ob alle oder einer von ihnen für den Schwund der Produkte aus den Lagerbeständen der Berliner Filiale verantwortlich sind. Eine unplanmäßige Inventur, die Helmut Teuber, Inhaber der Firma TEUKO, für das Hauptwerk in Leverkusen, aber auch für Filialen wie die in Berlin, angeordnet hatte, führte in der Berliner Zweigstelle zur Feststellung, dass Rohmassen im Wert von 214.390, DM fehlten, Der Hauptfirmensitz in Leverkusen, aber auch die anderen Filialen in Deutschland, meldeten keinen Schwund. Teubers Plan Herr Teuber begab sich also nach Berlin, beriet sich mit seinem dortigen Geschäftsführer und informierte den Betriebsrat. Es wurde eine außerordentliche Personalversammlung einberufen, an der sämtliche Mitarbeiter teilnahmen. Teuber berichtete ausführlich über die Sachlage und machte den Versammelten klar, dass er geeignete Massnahmen ergreifen werde, um die Umstände des Warenschwundes zu durchleuchten und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Natürlich schwieg er sich darüber aus, welcher Art die angedachten Massnahmen seien. Zurück in Leverkusen machte er sich gleich an die Arbeit, indem er in seinem PC stöberte, um an den Namen und die Anschrift der Detektei aus Düsseldorf zu kommen, die er sich von einem Geschäftsfreund, einem zufriedenen Kunden dieser Detektei, notiert hatte. Herr Teuber rief dort an und erhielt Tags darauf den Besuch eines Detektivberaters.Der Ermittlungsfachmann hörte sich die Schilderung des Sachverhaltes an, aber nicht ohne zuvor die Bitte geäußert zu haben, das Kundengespräch auf Tonträger aufnehmen zu dürfen, um später auf möglichst viele Details des Hintergrundes zurückgreifen zu können. Nur einmal wurden sie durch die Sekretärin gestört, die den Kaffee hereinbrachte und bei dieser Gelegenheit erklärte, dass der Lagerverwalter der Berliner Zweigstelle, Herr Padel, durch seine Ehefrau dem Berliner Geschäftsführer Herrn Mager bestellen ließ, dass ihr Mann nicht mehr zur Arbeit erscheinen werde, weil er befürchte, dass letztendlich er als Lagerverwalter für den Warenverlust "seinen Kopf herhalten" müsse. Dieser Situation wolle sich ihr Mann aber nicht aussetzen. Geeignete Maßnahmen?Der Detektivberater unterbreitete Herrn Teuber einige Lösungs und Ermittlungsvorschläge. Im Hinblick auf die nicht unbeachtlichen Kosten eines solchen Auftrags entschied Teuber sich "eine Nacht darüber zu schlafen", bevor er sich auf die Art der Durchführung festlege. Tags darauf meldete sich Herr Teuber telefonisch und berichtete eine weitere Neuigkeit, nämlich die, dass sich noch zwei Lastkraftwagenfahrer der Berliner Filiale, und zwar die Herren Detlef Stricker und Fredi Brocks krankgemeldet haften. Für Teuber war damit die Sache so gut wie klar Er vermutete nun, dass der Lagerverwalter Padel mit den Fahrern Stricker und Brocks gemeinsame Sache gemacht habe. Padel mußte dafür gesorgt haben, dass die LKW's der beiden Fahrer immer mehr Ware an Bord hatten, als für die einzelnen Touren vorgesehen. Diese Ware muss dann irgendwo zwischengelagert bzw. durch die Verdächtigen verkauft worden sein. "Der Fall ist klar", dachte Helmut Teuber, "ich brauche also nur noch eine Observation in Auftrag zu geben. Die Verdächtigen werden die Detektive dann schon zu dem illegalen Warendepot führen." Gedacht, getan Helmut Teuber teilte per Fax der Detektei seinen Entschluß mit und fand sich sehr großzügig, als er dem Ansinnen seines Gesprächspartners nachgab, zumindest zwei Detektive mit entsprechenden Observationsfahrzeugen einzusetzen, damit bei der Beschattung der Verdächtigen die Detektive nicht zu schnell "verbrannt" werden. Die Kosten für den zweiten Mann wollte er wieder herausholen, indem er den Gesamteinsatz auf drei Tage limitierte. Es kam, wie es kommen mußte, keiner der Beschatteten führte die Ermittler zu einem Warenversteck. Statt dessen gerieten die Detektive in das Visier der örtlichen Polizei und des kriminalpolizeilichen Staatsschutzes, da ausgerechnet dort, wo die Detektive observierten, gleichzeitig die Polizei einen prominenten Politiker bewachen mußte. Der Observationseinsatz wurde daraufhin vorerst erfolglos abgebrochen.Teuber wollte jedoch eine schnelle Aufklärung und war der Meinung, nunmehr die Polizei einschalten zu müssen, zumal diese ja "kostenfrei" die Aufklärung liefern würde. Zwischenzeitlich hatten auch die Fahrer Stricker und Brocks gekündigt. Aber auch der Beweis ihrer Schuld war nicht ohne weiteres möglich. Die Polizei, die von Teuber zur Eile angehalten worden war, erklärte, dass sie zwar eine Anzeige aufnehmen, aber aus Personalmangel und wegen der vielen täglichen Aufgaben eine Beschattung der Tatverdächtigen nicht durchführen könne. Letztlich seien die Aussichten, die Männer nur durch verantwortliche Vernehmungen überführen zu können, sehr gering. Im Gegenteil entsprechende Dreistheit vorausgesetzt könne Herr Teuber noch mit einer Klage wegen übler Nachrede bzw. wissentlich falscher Anschuldigung rechnen. Endlich die geeignete Maßnahme Teuber suchte ein weiteres Gespräch mit dem Berater des Detektivinstitutes. Als dieser ihn dann darüber informierte, dass im Überführungsfalle die Schuldigen zur TeilRückzahlung der entstandenen Detektivkosten verurteilt werden können, ließ Herr Teuber sämtliche "schottischen Erbeigenschaften" fallen und entschied sich, den Einsatz eines verdeckten Ermittlers zu finanzieren. Zum Hintergrund der Zielpersonen fügte er noch das entscheidende Detail hinzu: Der Lagerverwalter Padel verfügte über einen Wohnwagen am Wannsee, den er oft aufsuchte. Das wußten Mitarbeiter ihrem Chef zu berichten. So kam es, dass Martin, mit dem notwendigen "Rüstzeug" und einer guten Legende ausgestattet, Quartier am Wannsee bezog, direkt neben dem Wohnwagen des Hauptverdächtigen Heiner Padel.
An diesem Freitagabend hatte Martin Glück. Den komfortablen Wohnwagen des Padel suchten zu später Stunde zwei weitere Männer auf. Es handelte sich um die beiden verdächtigen Lastwagenfahrer Es hatte den Anschein, als würden alle drei das Wochenende am Wannsee verbringen. Natürlich war Martin nicht nur über die Lebensgewohnheiten des Padel, sondern auch der beiden Fahrer informiert Er wusste, dass Padel nicht nur gerne an Spieltischen und Automaten spielte, sondern, wenn es irgendwie möglich war, die Boxkämpfe einiger Berliner Profis, insbesondere der Rocchiani Brüder Ralf und Graciano, direkt am Ring, zumindest aber am Fernseher, ansah. Zum Kalkül Martins gehörte, dass ein solcher Kampfabend auf dem PayTVSender Premiere übertragen wurde. Als die Übertragung lief, stellte Martin seinen Fernseher auf "Nachbarlautstärke". Es dauerte auch nicht lange, bis vom gegenüberliegenden Wohnwagen Padel erschien und Martin ansprach, ob er und seine Freunde nicht die laufende Boxveranstaltung mit ansehen dürften. Martin war natürlich damit einverstanden. Padel lief noch schnell zu seinem mobilen Haus, um seine Freunde zu holen. Es wurde eine lange Nacht, in der dem Alkohol reichlich zugesprochen wurde. Als die drei Männer Martins Domizil verließen, konnte keiner von ihnen mehr gerade laufen. Martin hatte sich allerdings verständlicherweise während des Gelages sehr zurückgeholten. Den anderen hatte der Alkohol wie erhofft die Zungen gelöst. Nachdem sich auch Martin seinen Besuchern als Handlungsreisender mit besten Verbindungen zu Bäckereien und Konditoreien vorgestellt hoffe, machten seine Gäste zu später Stunde Andeutungen darüber, dass sie ihm evtl. ein interessantes Angebot unterbreiten könnten, gingen aber nicht näher darauf ein.
Sportsfreunde schliefen bis in den nächsten Abend hinein. Dann luden sie Martin zu sich ein und "fuhren" wieder alkoholische Getränke auf. Erstaunlicherweise wußte Fadel noch, was er Martin am Abend vorher alles anvertraut hatte und bot an, in den nächsten Tagen gemeinsam einmal zu überlegen, wie größere Mengen der für Bäckereien und Konditoreien interessanten Produkte vermarktet werden könnten. Padel hatte in der Folgezeit keine Bedenken, Martin mit zur Lagerhalle zu nehmen, in der sich das unterschlagene Gut befand. Es war Für den ehemaligen Lagerverwalter selbstverständlich, Martin, seinem neuen Freund auf dessen Bitte hin, Proben der unterschlagenen Ware auszuhändigen damit Martin sie von seinen Verbindungsleuten vor Ankauf auf Qualität überprüfen lassen konnte.
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber, ließ dieser die von Martin gesammelten Proben der Ware untersuchen. Nachdem feststand, daß es sich um die unterschlagene Ware handelte, erstattete Herr Teuber doch Anzeige beim Landeskriminalamt. Zur Lagebesprechung der Einsatzkräfte der Kriminalpolizei wurde Martin hinzugezogen, damit er aufkommende Fragen sofort beantworten konnte. Im Zuge einer großangelegten Aktion wurden die drei Tatverdächtigen vorläufig festgenommen, die Halle, in der das unterschlagene Gut lagerte wurde durchsucht und der Verdacht bestätigte sich. Während der Aktion traf Martin, der vor Ort die Einsatzkräfte informierte, auf Padel, der ihm einen vernichtenden Blick zuwarf und ihn als Judas bezeichnete. Martin machte es nichts mehr aus, denn er hatte solche Begegnungen in der Vergangenheit schon mehrfach erlebt und sich ein "dickes Fell" gegenüber Tätern zugelegt.
Quelle: Detektiv Kurier 2/ 00 Fachzeitschrift für das Detektei und Auskunfteigewerbe Detektiv-Institut Kocks GmbH
Herr K., ein wohlhabender Berliner Unternehmer beabsichtigte den Verkauf von verschiedenen Unternehmensanteilen seiner Firmengruppe. Hierzu suchte er über mehrere Finanz und Unternehmensmakler einen potenziellen Käufer Einer der Makler schaltete in verschiedenen Wirtschaftszeitungen entsprechende Inserate, um an InteressentenKontakte zu gelangen. Auf eine Annonce meldete sich Herr Z., ein Interessent aus Passau. Er gab vor, Teilhaber einer amerikanischen und britischen Unternehmensgruppe zu sein. Daraufhin kam es in Berlin zu ersten Gesprächen zwischen K. und Z.. K. nannte als Verkaufspreis für seine Unternehmensanteile mit Grundbesitz einen Betrag van 6,4 Mio. Mark und untermauerte diesen mit einem Wertgutachten. Z. bekräftigte sein Kaufinteresse, woraufhin K. einen notariellen Kaufvertrag aufsetzen ließ und diesen Z. nach Passau übersandte. In der Folgezeit beanstandete Z. mehrfach verschiedene Punkte dieses Vertragswerkes, was K. stets akzeptierte und auch rechtlich abändern ließ. Schließlich bestand Z. darauf, einen entsprechenden Kaufvertrages nunmehr durch einen eigenen Notar ausarbeiten zu lassen. K. bekundete zwar sein Unverständnis, erklärte sich jedoch schließlich damit einverstanden. K. und Z. unterzeichneten den neuen Kaufvertrag in der Kanzlei von Z. Notars. Der Termin des im Vertrag vereinbarten Zahlungsziels verstrich, ohne dass Z. irgendeine Zahlung leistete. Dessen ungeachtet betätigte sich Z. aktiv in seinem neuen Unternehmen "BENEX". Er nahm Geschäftshandlungen vor, strukturierte den übernommenen Personalstamm um und veranlasste Geldtransferaktionen von den Geschäftskonten. Ebenso veranlasste er Auflassungsvormerkung für die miterworbenen Grundstücke. Nach fast einem halben Jahr hatte Z. noch immer nicht den Kaufbetrag an K. gezahlt, so dass K. seinen Rechtsanwalt einschalten musste.
K.s Rechtsanwalt strebte die Rückabwicklung des Kaufvertrages an. Nach sorgfältiger Prüfung musste er jedoch feststellen, dass in dem notariell geschlossenen Kaufvertrag keine "Dinglichkeitsklausel" enthalten war, welche den rechtlichen und entgültigen Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises möglich macht. Dieser Umstand machte eine Rückabwicklung unmöglich, da Z. formal juristisch bereits Eigentümer des Kaufgegenstandes war, auch wenn er noch keinen Pfennig dafür bezahlt hatte. Auch wurden neue Tatsachen bekannt, wonach Z. bereits die Firmenkonten abgeräumt und auf die Grundstücke zwischenzeitlich Hypotheken in Höhe von 4,5 Mio. Mark aufgenommen hatte. Nach eingehender Prüfung der rechtlichen Situation, war K. nicht einmal in der Lage strafrechtliche Maßnahmen gegen Z. einzuleiten, da dieser mit seinem (bisher unbezahlten) "Eigentum" machen konnte, was er wollte. Kaiser versuchte, Z. in den Geschäftsräumen der BENEX persönlich anzutreffen, scheiterte jedoch an dem gegen K. verhängten Hausverbot K. war somit seinen 6,4 Mio. Besitz an einen offensichtlichen Wirtschaftsbetrüger los geworden!
Nach Abwägung aller rechtlicher Möglichkeiten entschied sich K. auf Anraten seines Rechtsanwalts für die Einschaltung einer Detektei. Kurzfristig mussten Beweise her, um nachweisen zu können, dass von Anfang an niedere Gesinnungsabsichten von Seiten des Käufers Z. bestanden. Daher erfolgten zuerst umfangreiche Recherchen zur Person Z.s, als auch zu Kontaktadressen, bundesweit, in den USA und Großbritannien. Resultat: Z. war weder in Passau noch in Berlin mit einem Wohnsitz gemeldet. In Passau ließ sich lediglich feststellen, dass Z.s Ehefrau in einem angemieteten Einfamilienhaus wohnte und er, Z., in Berlin ein gemietetes Einfamilienhaus unterhielt. Z. hatte "sauber gearbeitet" um keinerlei Spuren zu hinterlassen. Dennoch konnte über die Ehefrau die eigentliche Herkunft von Z. festgestellt werden, womit die weiteren Ermittlungen in Kassel fortgesetzt wurden. Der angebliche Londoner Firmensitz Z.s sowie sein angebliches amerikanisches Unternehmen erwiesen sich als "Briefkastenfirmen". Weitere Recherchen ergaben, dass Z. in den 80er Jahren als Fernsehmechaniker in einem Kasseler Fernsehgeschäft anfing. Anfang der 90er Jahre, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, reizte ihn das große Grundstücksgeschöft. Z. wollte über den Aufkauf ehemaliger DDRImmobilien das große Geld machen. Er kaufte nach der gleichen Vorgehensweise großflächige Areale mit manipulierten Kaufverträgen in Tatgemeinschaft mit einem Notar Die jeweiligen Grundstücke ließ er umgehend in Höhe des Verkehrswertes durch Hypotheken belasten und verbrachte die so erlangten Gelder ins Ausland. Z. zahlte noch nicht einmal seine anfänglichen Steuerschulden in Kassel trotz der Erlöse aus den erworbenen Grundstücken. Kein Wunder, Dass Z. durch die Kasseler Steuerfahndung wegen Verdacht der Steuerhinterziehung in Höhe von einer halben Million Mark gesucht wurde.
Insgesamt führten die Ermittlungen zum Ergebnis, dass Z. in den neuen Bundesländern, stets nach gleicher oder ähnlicher Vorgehensweise, mehr als 20 graßflächige Areale "kaufte". Der Gesamtschaden: Weit über 40 Mio. Mark! Nach diesem Erkenntnisstand erfolgte die Übergabe der Informationen an K. und dessen Rechtsanwalt. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet und Z. wurde in Passau verhaftet. Letztendlich konnte K. mit diesen Ermittlungsergebnissen eine sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags per einstweiliger Verfügung erwirken. Er verhinderte damit den Verlust der zum Unternehmen "BENEX" gehörenden Grundstücke an die finanzierenden Banken.
Leute wie Z. sind nicht "einmalig". Gerade die Ausnutzung der damaligen rechtlichen und administrativen Wirren und Unklarheiten im Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands weckte die kriminelle Energien vieler, die sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und Betrug das "schnelle Geld" erhofften. Z.s Strafprozess erstreckte sich über einen Zeitraum von 5 Jahren, um die Vielzahl seiner Betrugsdelikte aufzuarbeiten, bevor es zu seiner rechtskräftigen Verurteilung kam.
Quelle: Detektiv Kurier 2/ 00 Fachzeitschrift für das Detektei und Auskunfteigewerbe Detektei Gruetzmacher, Berlin
„...Mit besonderem Interesse laß ich das Editorial von Prof. Dr. Dr. Mergen.
Prof. Prokop, bei dem ich in Berlin studierte, hatte sich ja bereits mehrfach zu der von Ihnen beschriebenen Problematik, den geschlechtsspezifischen kriminellen Triebäußerungen, zu Wort gemeldet. Er warte stets vor der Absolutierung genetischer Bedingtheiten, also vor dem „geborenen Verbrecher“. Prokop hatte rechtzeitig auf die Wechselwirkung von biologischer Notwendigkeit und den konkreten sozialen Verhältnissen hingewiesen. Dabei meinte er die Microstrukturen, nicht die politischen Verhältnisse. Nur die Anerkennung gegenseitiger Bedingtheit, ohne Vorwegnahme, welche der seiten die Bestimmende ist, bringt hier praktikable Ergebnisse.
Dennoch sind einige Fragen während des Lesens des Editorials bei mir aufgetreten.
Die verschiedenen Standpunkte zu dem Thema bringen doch zum Teil die Befürchtungen zum Ausdruck, daß Menschen bereits nach der Geburt nach einem zweiten Y-Chromosom untersucht werden und bei positiven Befund beobachtet, vielleicht gar selektiert werden könnten.
Hier tun sich aber ganz schnell Bezüge zur deutschen Geschichte auf, die mehr als 50 Jahre zurückliegt. Oder haben Menschen mit positiven Befund „Narrenfreiheit“, sind diese überhaupt schuldfähig? Wenn man ihnen verminderte oder generelle Schuldfähigkeit absprechen würde, müßte man natürlich diese Personen beobachten.
Aber was ist mit denen, die diese Polygonosomie XYY besitzen und nicht kriminell werden?
Meines Erachtens liegen hierfür keine ausreichenden Untersuchungsergebnisse vor.
Und leben diese Menschen nicht unter dem Druck, irgendwann kriminell in Erscheinung treten zu müssen?
Aber auch hierfür gibt es meiner Kenntnis nach nicht genügend Untersuchungsergebnisse. Andererseits ist mir auch bekannt, daß entsprechende Untersuchungen im österreichischen Heer und bei der Bundeswehr in Deutschland geführt wurden, bei denen zunächst einmal bei vorliegender Polygonosomie XYY Hochwuchs, Intelligenzdefekte und aggressive Verhaltensweisen festgestellt wurden.
Ich denke, daß zwei Y-Chromosomen allein noch kein Hinweis auf eine kriminelle Zukunft ist.
Und was ist mit den weiblich kriminell Angefallenen?
Witkowski, Prokop und Ullrich verwiesen in ihrem „Wörterbuch für die genetische Familienberatung“, Akademieverlag 1991, umfangreich auf weitere Konstellationen von Polygonosomie, unter anderem auch Polygonosomie der X-Chromosomen. Welche Erkenntnisse liegen vor hinsichtlich eines aggressiven und kriminellen Verhaltens
von Frauen?
Im übrigen laß ich nahezu zeitgleich eine Meldung in der Tagespresse, daß keine Einigung über eine Gen-Richtlinie der EU erreicht wurde. Ich denke, die fehlende rechtliche Grundlage macht es möglich, Forschungen an Genmaterial hinter verschlossenen Türen vorzunehmen, und eine „Züchtung“ des Menschen wäre demnach auch nicht mehr weit.“
„Natürlich macht Lothar Müller zu Recht auf Ungeklärtheiten und verdeckten Gefahren in der Polygonosomie (XXY)- Problematik aufmerksam. selbstverständlich verweist er auf seinen Lehrer Otto Prokop.
Prof. Prokop ist mein Freund. Ich habe viel mit ihm zusammengearbeitet. Für seine Verdienste um die Kriminologie habe ich ihm 1967 im Namen der Deutschen Kriminologischen Gesellschaft die Beccaria-Medaille in Gold übergeben. Die im Leserbrief aufgeworfenen Fragen, zum Beispiel nach dem Klineeltersyndrom (XXY) sind in meinem Buch „Das Teufelschromosom“ zur Diskussion gestellt. Ich danke Herrn Müller für seine wohlüberlegten Hinweise.“
Aus CD Sicherheitsmanagement 3/93, Richard Boorberg Verlag
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